Preise.

individuell wie Sie.

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Jedes Begräbnis wird nach persönlichen Wünschen der Angehörigen bzw. den individuellen Wünschen der/des Verstorbenen ausgerichtet. Daher variieren auch die Kosten je nach Bestattungsart und Ausführung der Bestattung.

Zusätzlich zu den Leistungen des Bestatters, fallen auch Friedhofsgebühren, ebenso wie Kosten für Fremdleistungen von anderen Unternehmen (zb. für Blumenschmuck, Trauerdrucksorten etc.) an. Die Bestattung Kärnten Gruppe ist bemüht den Hinterbliebenen möglichst viele Wege im Zusammenhang mit einem Sterbefall abzunehmen. Gerne organisieren wir daher auch diese Leistungen für Sie, auf die Höhe der Bestattungskosten hat dies jedoch keinen Einfluss.

All diese Faktoren führen dazu, dass die Kosten sehr stark variieren. Eine genaue Preisauskunft kann daher nur nach einem individuellen Beratungsgespräch erfolgen.

Wer muss für die Kosten aufkommen?

Üblicherweise sind die Erben gesetzlich dazu verpflichtet die Kosten der Bestattung zu tragen. Falls die Kosten der Bestattung nicht von den/m Erben getragen werden können wird üblicherweise eine Bestattung auf Anordnung der Sanitätsbehörde (einfache Bestattung oder auch Sozialbestattung genannt) beantragt.

Unterschiedliche Kosten je Bestattungsart

Je nach Art der gewünschten Bestattungsart ergeben sich unterschiedliche Kosten. Abhängig von den individuellen Wünschen und Vorstellungen kann man davon ausgehen, dass eine Urnen- bzw. Feuerbestattung üblicherweise die günstigste Bestattungsart ist. Alternative Bestattungsformen wie die Seebestattung sind in der Regel aufgrund der wegfallenden Friedhofsgebühren ebenfalls günstiger als eine Erdbestattung. Im Fall von naturnahen Bestattungsformen, wie der Bestattung auf einem Waldfriedhof, fallen nach der Beisetzung keine weiteren Kosten mehr für die Grabpflege oder Kosten für einen Grabstein etc. an.

Wieso sind die Kosten so unterschiedlich?

Auf den ersten Blick lassen sich große Preisunterschiede zwischen den einzelnen Angeboten ausmachen. Einige Bestatter locken mit sehr günstigen Angeboten, bei welchen jedoch Vorsicht geboten ist. Diese enthalten oft nur die Eigenleistungen des Bestatters und keinerlei unabwendbare Fremdkosten wie die hygienische Versorgung oder die Überführung zum Friedhof. Hinterfragen Sie Angebote daher immer gründlich nach den enthaltenen Leistungen, fragen Sie gegebenenfalls direkt nach, ob die Kosten der Sargträger oder beispielsweise der Aufbahrungshalle bereits eingerechnet sind. Andernfalls birgt die Endabrechnung ein böses Erwachen.

Kosten nach der Bestattung

Je nach Bestattungsart können unmittelbar oder auch erst nach einer gewissen Zeit weitere Kosten anfallen.

Beispiele dafür sind:

  • „Leichenschmaus“
  • Steinmetzkosten – Grabstein bzw. Grabsteinpflege
  • Gärtnerische Grabpflege – Erstinstandsetzung nach der Beisetzung

Bezahlung

Die von der Bestattung Kärnten Gruppe gelegten Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug vom Vertragspartner zu bezahlen.

Bezahlung

Die von der Bestattung Kärnten Gruppe gelegten Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug vom Vertragspartner zu bezahlen.